AGB Pollok Media GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pollok Media GmbH für Aufträge zu Video und Fotoproduktionen oder allgemein kreative Arbeiten.

Präambel

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und Pollok Media. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.

1. Leistungserbringung

Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Pollok Media kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pollok Media bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für Pollok Media und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber Pollok Media und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist Pollok Media ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben. Alle Maßnahmen zur reibungslosen Befahrbarkeit der Zuwege zum Standort und des Aufbauplatzes sind durch den Auftraggeber vorzubereiten! Die Beantragung behördlicher Genehmigungen bzw. die Anforderung von Bauordnungsamt Prüfungen etc. sowie die dadurch entstehenden Kosten sind – soweit erforderlich durch den Besteller/Veranstalter durchzuführen bzw. zu übernehmen.

3. Kosten

Die von Pollok Media im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet Pollok Media den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist Pollok Media berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht detailliert im Angebot aufgeführt, sind folgende Kosten nicht enthalten: Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Rechte am im Zuge des Auftrags entstandenen Rohmaterials, Stromanschluss- und Stromverbrauch, Sicherheitszaun, Podeste für Kameras, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen und im Angebot zu berücksichtigen. Bei diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um eine Schätzung basierend auf Ihren Angaben. Der tatsächliche Aufwand kann sich im Produktionsverlauf ändern und wird in die Gesamtrechnung einfließen. Bei substanziellen Änderungen im Leistungsumfang, oder bei Überschreitung des vereinbarten Budgets, informieren wir Sie vor Ausführung. Ein Personal-Tagessatz in der In- und Außerhausproduktion beinhaltet 8 Stunden. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten werden mit einem Überstundenzuschlag von 20% des jew. Tarifs berechnet. Arbeitszeiten zwischen 22 und 6 Uhr werden zusätzlich mit einem Nachtzuschlag von 25% berechnet.
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Technik und des Personals. Die endgültige Reservierung erfolgt nach Erhalt Ihrer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 14 Tagen. Weitergabe an Dritte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. 

4. Stornierung/ Ausfall

Kündigt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, den Vertrag, ohne das Pollok Media dies zu vertreten hat, kommt er für sämtliche bis zur Stornierung angefallenen Kosten auf. Darüber hinaus kann Pollok Media ohne Nachweis eines Schadens bis zu 50% des Auftragswertes bei Kündigungen bis 10 Tage vor Produktionsbeginn (danach 75% des Auftragswertes) als Stornierungskosten einfordern. Dies gilt auch, wenn der Vertrag aus sonstigen, nicht von Pollok Media zu vertretenen Umständen nicht durchgeführt werden kann.

5. Lieferzeiten und Termine

Alle von Pollok Media angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von Pollok Media ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Pollok Media bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet Pollok Media auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens Pollok Media unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Pollok Media teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.

6. Abnahme

Zwei Korrekturläufe sind falls nicht anders vereinbart inbegriffen. Erster Schnitt Feedbackunde 1 – Zweiter Schnitt – Feedbackrunde 2 – Finaler Schnitt). Hat der Auftraggeber Änderungswünsche über die Korrekturläufe hinaus, so sind diese Pollok Media mitzuteilen. Ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird berechnet. 

7. Zahlungsbedingungen

Mit der Auftragsannahme werden 50% der vereinbarten Endsumme fällig. Die Produktion beginnt nach Eingang der Abschlagszahlung. Die Auslieferung der Masterdatei erfolgt nach Eingang des Restbetrags, oder nach Absprache. Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei Pollok Media bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels

8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von Pollok Media erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von Pollok Media (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem beauftragten Werk zu. Bild- und Tonmaterial aus kommerziellen Archiven (Video, Fotografie, Musik) unterliegt den Lizenzbedingungen des jew. Anbieters. Nutzungsrechte für lizenzpflichtige Inhalte werden in der Regel für die Onlinenutzung für den Zeitraum von einem Jahr lizenziert und müssen bei Weiternutzung des Endproduktes danach verlängert werden. Falls eine zeitlich unbegrenzte Nutzung gewünscht ist, kann dies vor Projektstart festgelegt werden. Nutzungsrechte für GEMA-freie Musik aus kommerziellen Archiven wird in der Regel zeitlich unbegrenzt jedoch nur für die reine Onlinenutzung eingeräumt. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Pollok Media insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von Pollok Media gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Pollok Media gestattet. Rechte am entstandenen Rohmaterial werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Nutzungsrechte am Rohmaterial können bei Bedarf vor oder nach dem Projekt erworben werden. 

9. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat Pollok Media auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von Pollok Media richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.

10. Versicherung

Der Auftraggeber hat für alle an Pollok Media übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch Pollok Media erfolgt nicht bzw. muss separat beauftragt werden. Pollok Media sorgt für eine ausreichende Versicherung der eigenen Crew und des Equipments über die Dauer der Produktion. Crewmitgleider, die vom Auftraggeber engagiert werden, sind von diesem zu versichern. Pollok Media haftet für keine anderen durch oder während der Produktion entstandenen Schäden. Etwaige Versicherungen dafür sind vom Auftraggeber sicherzustellen (Feuerhaftpflicht, Fahrzeugversicherungen, Sachversicherungen abseits des von Pollok Media eingesetzten Equipments etc.).

11. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit, über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.

12. Sonstige Vereinbarungen

Pollok Media ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. Pollok Media hat das Recht die fertige Produktion inklusive Rohmaterial zu Demonstrations- und Werbezwecken, sowie Werbeanzeigen einzusetzen. An seinen Werken hält Pollok Media das zeitlich, örtlich unbegrenzte und Plattformunabhängige Recht mit dem angefertigten Content inklusive Rohmaterial zu werben und ebenfalls für andere Produktionen einzusetzen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand der Pollok Media GmbH ist Neuss.

14. Datensicherung und Archivierung 

Pollok Media verpflichtet sich nicht zur Archivierung der im Rahmen des Auftrages entstanden Daten nach Abgabe der Masterdatei. Ist eine Archivierung gewünscht, so kann diese optional hinzu gebucht werden. Wird die Archivierung vom Auftraggeber nicht hinzu gebucht, so steht es Pollok Media frei, die im Rahmen des Auftrages entstandenen Daten zu löschen. Die Archivierung ist auch nachträglich hinzu buchbar. Die Daten werden skaliert mit Datenmenge <1TB für 200,00€/ Jahr (pro angefangenes zusätzliches TB je 200,00€/ Jahr) gespeichert. Die Sicherung des produzierten Video- und Fotomaterials sowie Speicherung der offenen Projektdateien erfolgt auf einem zentralen Speichersystem. Parallel dazu erfolgt die Sicherung der Daten auf einer unabhängigen HDD.